1.4 Ein Konzept erstellen

Den Abschluss dieser ersten Phase stellt das Konzept oder Exposé dar. Ein (genehmigtes) Konzept ist das Endprodukt der Orientierungs- und Planungsphase. Es ist Grundlage, aber auch Startschuss für die eigentliche Arbeit. Selbst wenn es nicht immer formal erforderlich ist, so ist ein schriftliches Exposé doch eine sinnvolle Sache: Es ist die Zusammenfassung und der Abschluss der Vorbereitungsphase, darüber hinaus aber auch eine erste Schreibübung, mit der man sich am Thema versucht, und ein Leitfaden, zu dem man später immer wieder zurückkehren kann und soll.

Im Gegensatz zu einem formellen Projektantrag – der im Aufbau ganz ähnlich wäre und die selben Fragen beantworten müsste – braucht das Exposé keine endgültige Festlegung der Arbeit zu sein. Es kann – und wird – sich in vielen Fällen noch ändern, z. B. weil das Thema doch noch weiter eingeschränkt werden muss, weil sich durch die Einarbeitung ins Thema Ihr Wissensstand und Ihre Interessen ändern, usw. Es ist vielmehr eine Momentaufnahme des Wissens und der Fragestellung, die aber nicht an einem beliebigen Moment entstanden ist, sondern genau zu dem Zeitpunkt, wo Sie sich in das gründliche Recherchieren, Lesen und Bearbeiten des Materials stürzen – also gerade bevor die Gefahr des „Sich-Verzettelns“ akut wird. Das Exposé hilft dabei, diese Gefahr zu vermeiden, wenn man es immer wieder hervorholt und nicht leichtfertig verwirft.

An vielen Fachbereichen bzw. Instituten gibt es Merkblätter für die Erstellung des Konzepts. Es ist schwierig, allgemeine Richtlinien zu geben, was in ein Exposé alles – und in welchem Detaillierungsgrad – hineingehört. Je nach Art und Umfang der Arbeit (z. B. Literaturarbeit vs. empirische Arbeit, kleinere Seminararbeit vs. Buch, Qualifikationsarbeit vs. Projekteinreichung usw.) gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen an ein Konzept. Die nachfolgende Liste ist daher bloß eine allgemeine Orientierungshilfe und entsprechend den Gegebenheiten abzuwandeln:

Tab. 1.9: Bestandteile eines Exposés
  • Was ist die Ausgangslage, der Stand der Forschung? Welche Erkenntnisse liegen bereits vor? (Beschreibung des „state of the art“)
  • Was ist mein Erkenntnisinteresse, meine Motivation für diese Arbeit?
  • Welches (theoretische, praktische, empirische, soziale, politische,…) Problem ist der Ausgangspunkt meiner Arbeit?
  • Zu welchem Ziel (Ergebnis) soll meine Arbeit führen?
  • Welche Fragen will ich in meiner Arbeit behandeln (Thema)?
  • Welche Fragen bzw. Aspekte der Fragen werde ich in meiner Arbeit nicht behandeln? (Eingrenzung des Themas)
  • Welche Quellen will ich dazu verwenden? (nur im Überblick, noch keine detaillierte Bibliografie – die gibt es ja noch nicht!)
  • Welche Quellen werde ich nicht verwenden? (Eingrenzung des Materials)
  • Welche Methode will ich anwenden?
  • Welche Hilfe bzw. Hilfsmittel (Beratung, Infrastruktur, Software, Reisemittel,…) benötige ich für meine Arbeit?
  • Wie könnte eine vorläufige Gliederung meiner Arbeit aussehen?
  • Welche Arbeitsschritte, Phasen, Zwischenergebnisse plane ich?
  • Wie könnte ein grober Zeitplan aussehen? Bis wann will ich welche Etappen der Arbeit abgeschlossen haben?

1.4.1 Grünes Licht?

Das Exposé ist auch eine konkrete Grundlage, mit der man die geplante Arbeit mit einer Betreuerin, Projektleiterin, Projektteam etc. absprechen kann. Dieses Gespräch hat mehrere Ziele:

  • Hilfe und Ratschläge einholen
  • Probleme des Konzepts, va. seine Machbarkeit klären
  • „grünes Licht“ für den Arbeitsbeginn bekommen

Im Idealfall übergeben Sie Ihren Gesprächspartnern das Papier ein paar Tage vor dem Gesprächstermin, um ihm oder ihr Zeit zu lassen, es gründlich zu lesen und sich Gedanken dazu zu machen. Bereiten Sie dieses Gespräch nicht nur umsichtig vor, sondern nehmen Sie sich auch die Zeit, es gründlich nachzubereiten.

Tab. 1.10: Betreuungsgespräch zum Exposé
  • Vor dem Gespräch: Wie könnte ich mein Konzept in einem mündlichen Gespräch kurz darstellen? (sinnvoll als Einleitung, auch wenn Sie annehmen können, dass Ihre Gesprächspartnerin den Inhalt des Exposés kennt)
  • Welche Schwachpunkte, offenen Fragen, Unklarheiten möchte ich ansprechen? (Sie sind nicht in einer Prüfungssituation: Weisen Sie selbst auf Probleme in Ihrem Konzept hin, zu denen Sie Tipps und Ratschläge brauchen)
  • Was will ich im Gespräch erreichen? („grünes Licht“, Literaturhinweise, Kontakte, einen weiteren Termin usw.)
  • Während des Gesprächs: Welche Hinweise, Anmerkungen und/oder Kritiken zu meinem Konzept haben sich im Laufe des Gesprächs ergeben?
  • Welche dieser Hinweise, Anmerkungen, Kritiken sind leicht in mein Konzept einzubauen?
  • Welche Hinweise, Anmerkungen, Kritiken laufen auf eine komplette Neubearbeitung hinaus?
  • Wie lässt sich das gemeinsam erreichte Verständnis zusammenfassen? (Versuchen Sie bereits am Ende des Gesprächs eine Zusammenfassung zu geben, die das gemeinsam erreichte Verständnis noch einmal absichert.)
  • Was sind meine nächsten Arbeitsschritte? (Vereinbaren Sie wenn möglich gleich einen weiteren Gesprächstermin zu einem konkreten Inhalt, z. B. umgearbeitetes Konzept, Literaturliste)
  • Soll eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Gesprächs an die Betreuerin geschickt werden?

Notieren Sie sich Hinweise (z. B. auf Literatur, Materialien, Namen etc.) um darauf später zurückkommen zu können, sowie Anmerkungen und Kritiken, um später genauer beurteilen zu können, welche Veränderungen sie für Ihr Konzept bedeuten. Nehmen Sie Hinweise, die auf grundlegende Änderungen des Konzepts hinauslaufen, ernst, aber nehmen Sie sich auch Zeit, darüber nachzudenken – evt. bis zu einem weiteren Gesprächstermin. Sie müssen im Gespräch nicht gleich ein Gegenargument bei der Hand haben – entweder es fällt Ihnen später ein, dann ist es vielleicht ein Hinweis auf eine Argumentation, die Sie in der Arbeit behandeln könnten. Oder es fällt Ihnen keines ein – dann ist es ein Hinweis auf eine Schwäche im Konzept.

Fassen Sie auf jeden Fall für sich selbst die Ergebnisse schriftlich zusammen. In manchen Fällen (z. B. überarbeiteter, „vergesslicher“ Betreuer) kann ein übermitteltes schriftliches Protokoll für Sie einen Schutz darstellen (“Sicherung des Erreichten“). Klären Sie das aber vorher noch mündlich ab, weil Ihre Betreuerin vielleicht so ein unverlangtes formales Verhalten, wie es z. B. ein Protokoll darstellt, ablehnt.

Entscheidend für Ihre weitere Vorgangsweise ist die grundlegende und mit der Betreuerin gemeinsam erreichte Beurteilung des Betreuungsgespräches: Gab es eine „Stop“ oder „Go“-Vereinbarung? Müssen Sie Ihr Konzept nochmals überarbeiten, oder können Sie – evt. mit kleinen Änderungen – mit der eigentlichen Arbeit beginnen?